Frage Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
- Mike1
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
19 Dez. 2005 14:28Man versuche nur mal ein Auto zu tunen, so daß die neue Höchstgeschwindigkeit über 300 km/h liegt. Da es im Beamtenstaat nichts schnelleres als Y geben darf, wird man dann, was Gutachten und Abnahmen angeht, zu Tode reguliert.
...Mike
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- Hadjian
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
19 Dez. 2005 14:08:toothbrush: Amin :toothbrush:
PS: läuft doch dann unter "Ordnungswiedrigkeit", oder? 20Euro???
_____Gruß_____
:toothbrush: Amin :toothbrush:
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- Schnarri
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
19 Dez. 2005 13:11Die registrieren aber auch nicht den Aufkleber... :roll:
Wenn sie ihn selbst reingeklebt haben schon. Dann pappt er nämlich entweder mitten aufm Lenkrad oder gleich mitten aufm Tacho...
Seht's einfach sportlich: Günstige SR, VR- oder HR-Reifen=Aufkleberpflicht, aber ein paar hundert Euro gespart. Und bei jedem Anblick des Aufklebers wird man an die gesparte Kohle erinnert! :mrgreen:
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- skab
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
19 Dez. 2005 12:17Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Schnarri
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
19 Dez. 2005 08:26Geschätzte 99% aller deutschen Autofahrer sind ja schon mit der Bedienung ihrer Nebelschlussleuchte bzw. der Wahrnehmung der zugehörigen Kontrollleuchte völlig überfordert.
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- pfaelzer
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
18 Dez. 2005 23:05Es ging hier vielmehr um die rechtliche Betrachtung:
"Kein Aufkleber = Ticket fällig".
Für die eigene Sicherheit sind die kleinen Helferlein allemal sinnvoller.
Gruß Mike.
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- skab
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
16 Dez. 2005 17:11Das ist nun wirklich affig. Ein lautes Pling oder gar elektronische Begrenzung sind also schlechter als ein Driss-Aufkleber, auf den eh niemand schaut?Akkustische Signalgeber, die beim Überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit reagieren, und auch ein Geschwindigkeitsbegrenzer (z. B. bei Mercedes) befreien nicht von der Pflicht des Aufklebers.
Was ist bei anderen BMWs, z.B. bei meinem E38? Wenn ich vor der Kontrolle schnell per Blinkertaster das "LIMIT 210" auf den BC im Cockpit klicke? Dann ist die Zahl sichtbar im Blickfeld des Fahrers (beim E31-BC ja nicht wirklich). Sollte eigentlich reichen. Darf ich nur nicht vergessen

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- jensemann
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 22:36Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- M6Achim
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 19:56Achim
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- pfaelzer
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 18:49Der behauptet nämlich steif und fest: bei M+S-Reifen ist immer ein Aufkleber erforderlich.
Um mal Klarheit in die Sache zu bringen.
Der Paragraph sagt aus, dass nur Reifen montiert werden dürfen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit über der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs liegt.
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit läßt sich im Fahrzeugschein nachlesen.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um "normale" oder M+S-Reifen handelt.
(damit sollte die Frage hinsichtlich des Aufklebers beantwortet sein: Er ist in diesem Falle also nicht erforderlich).
Nun räumt der Gesetzgeber da eine Ausnahme ein:
Man darf Reifen montieren, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschindigkeit liegt. Dies beschränkt sich allerdings nur auf M+S-Reifen (Winterreifen).
Dann ist der Aufkleber im Sichtfeld erforderlich.
Somit ist es also nicht zulässig, "normale" Reifen zu montieren, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit liegt, auch dann nicht, wenn ein Aufkleber angebracht ist.
Akkustische Signalgeber, die beim Überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit reagieren, und auch ein Geschwindigkeitsbegrenzer (z. B. bei Mercedes) befreien nicht von der Pflicht des Aufklebers.
(mann, was für 'ne gequirrlte Bürokratensch...)
Gruß Mike.
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- Rainer H
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 18:24Angegeben mit 236Km/h + Toleranz benötigt er laut Schein W Reifen
also bei V Winterreifen brauche ich den Kleber , meinte jedenfalls
der Tüv Jogi , Er akzeptierte aber das der Kleber im
Aschenbecher liegt :lol:
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- M6Achim
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 18:00240 hab ich einen ,liegt im Aschenbecher bei meinem 328er
müßte ich auch eigentlich hinkleben!! :lol:
Im 8er vielleicht,beim 3er brauchst doch keinen wenn nicht grad ein Chip verbaut ist und er dadurch V-max offen ist oder?. :harhar:
Achim
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- Rainer H
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 11:05müßte ich auch eigentlich hinkleben!! :lol:
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- Hadjian
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 11:02Den Aufkleber fände ich zwar auch gut, aber brauchen wir den Aufkleber auch wenn wir das Limit im BC eingeschaltet haben, und somit auch einen "Hinweis" beim Überschreiten bekommen???
:toothbrush: Amin :toothbrush:
Ja.
Schei..!! :flop:
Ich mach mir trotzden keinen drauf! Außer ich fin einen der sagt" Max 270" :mrgreen:
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- Schnarri
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 10:55Den Aufkleber fände ich zwar auch gut, aber brauchen wir den Aufkleber auch wenn wir das Limit im BC eingeschaltet haben, und somit auch einen "Hinweis" beim Überschreiten bekommen???
:toothbrush: Amin :toothbrush:
Ja.
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- Hadjian
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 10:02:toothbrush: Amin :toothbrush:
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- Mike1
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 08:56...Mike
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- M6Achim
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Re: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
08 Dez. 2005 06:35Gruß Achim
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Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb
07 Dez. 2005 23:44Auszug aus §36 Bereifung und Laufflächen (StVZO):
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen...
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1.) die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.) die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Das heißt also:
Wenn bei einem Kraftfahrzeug, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von beispielsweise 195km/h M+S-Reifen montiert werden, deren Höchstgeschwindigkeit bei 190km/h liegt, muss ein Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (in diesem Beispiel "190") im Blickfeld angebracht werden.
Soweit so gut.
Was ist aber, wenn man bei besagtem Kraftfahrzeug M+S-Reifen montiert, deren Höchstgeschwindigkeit beispielsweise 210km/h betragen, also mehr, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs.
Muss dann auch ein Schild angebracht werden?
Mir geht es hier nicht um Sinn/Unsinn, oder praktische Handhabung.
Es geht vielmehr um die rechtliche Grundlage.
Gruß Mike.
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