Was mir grad noch einfällt, du darfst in dem Zeitraum das Fahrzeug zwar bewegen, allerdings nur um es zu überführen, oder in ne Werkstatt zu fahren. Eisessen gehn ist nicht drinn! Das steht so in der Infobroschüre des Kurzeitkennzeichen, und die Rennleitung kontrolliert das auch mal gerne...
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Wie sieht es z.B. mit Exoten oder Importen aus, die beispielsweise die für ihr Zulassungsjahr entsprechenden Abgasnormen nicht einhalten, also beispielsweise Zulassung 2000, aber nur Euro 1 oder so?
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mittlerweile muß der Inhaber der roten Nummer den Wagen Fahren oder ein Mitarbeiter von ihm (wenn's ne Firma ist). Für "normale" Probe- und Überführungsfahrten geht das nicht mehr.
Donnerwetter, das ist eine Überraschung!
Wie soll das der Händler denn handhaben, wenn ein Kaufinteressent mal einen von Hunderten Gebrauchtwagen gründlich und selbst am Steuer sitzend ausprobieren möchte???
Gruß: Armin
Inhaber / Betriebsanghöriger muss mitfahren
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Muss das Fahrzeug, welches da gefahren wird, TÜV haben? Sehe ich das jetzt richtig, dass ich jedes Fahrzeug (welches nicht angemeldet ist) in dem angegebenen Zeitraum fahren darf?
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hallo....seit märz gib es keine doppelkarten mehr ,das läuft elektronisch per inter.zwischen versicherung und behörde.
Soll so laufen, tut es aber noch nicht überall. Am Besten vorher die Zulassungsstelle anrufen und fragen, wie sie es will. Dann klappt's auch mit dem anmelden !
Bis denne,
Hoerky
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mittlerweile muß der Inhaber der roten Nummer den Wagen Fahren oder ein Mitarbeiter von ihm (wenn's ne Firma ist). Für "normale" Probe- und Überführungsfahrten geht das nicht mehr.
Donnerwetter, das ist eine Überraschung!
Wie soll das der Händler denn handhaben, wenn ein Kaufinteressent mal einen von Hunderten Gebrauchtwagen gründlich und selbst am Steuer sitzend ausprobieren möchte???
Gruß: Armin
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mittlerweile muß der Inhaber der roten Nummer den Wagen Fahren oder ein Mitarbeiter von ihm (wenn's ne Firma ist). Für "normale" Probe- und Überführungsfahrten geht das nicht mehr.
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hallo....seit märz gib es keine doppelkarten mehr ,das läuft elektronisch per inter.zwischen versicherung und behörde.
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Sollte man der Rennleitung begegnen, erzählt man, dass man im Auftrag des Garagiers den Wagen holt. Das geht dann meist problemlos.
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Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein Alpina-Fahrer Schleichwerbung braucht ...
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