Allgemeingültig ist nur die Gewährleistung (Garantie ist völlig freiwillig) und die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt 2 Jahre.
Hört sich erstmal gut an, hat aber den Nachteil, daß nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt.
D. h. in den ersten 6 Monaten müßte Dir der Händler beweisen, daß der Fehlern nicht von Anfang an vorhanden war und nachher müßtest Du beweisen daß er es war.
Aber ich würde den Händler einfach mal auf die Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hinweisen und mal gucken was er sagt.
Grüße
shneapfla
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