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Ich darf das noch um die sogenannte Probefahrt bei konkreter Kaufabsicht ergänzen. :grinsen1:...
Und noch ganz wichtig, - diese Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Überführungsfahrten, Fahrten zur Werkstatt, TÜV oder AU genutzt werden.
Ein Ausflug zur Eisdiele ist also nicht erlaubt! Ich kenne einen Fall, da hat das nen Punkt und 40€ gekostet und steht auch in dem kleinen Begleitschein der Kurzzeitkennzeichen drinn...
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Was ist eigentlich im Bezug auf Winterschlaf und Batterien zu empfehlen ?
Akku-Jogger oder Batterien ausbauen ?
Welche Akku-Jogger koennt ihr empfehlen ?
Viele Gruesse Paule
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P.S.: Wäre froh, wenn ich nicht Recht hätte! :lach0:
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Wenn Du ein Saisonkennzeichen hast, dann geht das gar nicht!
Denn Dein Auto ist ja nicht abgemeldet, also kannst Du nicht mit ´ner Doppelkarte antanzen,
wäre ja ´ne Quadratkarte - :oops: oder so... :grinsen1:
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Ich werde ihn wohl von Nov bis mitte Feb abmelden,weil er danach neuen Tüv braucht.
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@Harry:
so weit ich weiss stimmt deine Aussage nicht.
Wenn ich ein Auto kaufe, welches angemeldet ist, kann ich es doch mit 5 Tageskennzeichen überführen, damit ich nicht den Versicherungsschutz des Verkäufers nicht gefährde. Letzendlich bekommt man ja einen Blankoschein und die Kennzeichen. Welches Auto ich damit fahre ist doch egal. Warum sollte es nicht mit dem eigenen Auto gehen? Aber ich lasse mich gerne aufschlauen :mrgreen:
Zu den Kosten: ich habe hier in Bremen ca. 18 Euro für die beiden 5 Tageskennzeichen + ca. 12€ Strassenverkehrsamt bezahlt. Hinzu kommt noch eine Versicherung, die je nach Anbieter zwischen 80 und 140 Euro für die 5 Tage liegt. (dieser Posten würde entfallen, wenn man das Auto hinterher anmeldet, was ja in diesem Fall nicht zutrifft, da es ja angemeldet ist :mrgreen: )
Also ich werde mir im Januar den Spass gönnen und mir ein paar Kurzzeitkennzeichen holen.
Gruss Timsen
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3. Wie geht das mit der Versicherung?
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